So schön die Zeiten im Urlaub mit der gesamten Familie auch sein mögen – irgendwann ist es wohl immer so weit, dass die Jugendlichen nicht mehr mit den Eltern den Urlaub verbringen möchten. Ein Urlaub mit dem besten Freund oder der besten Freundin und auch mit anderen Gleichaltrigen wird dann sicher der elterlichen Begleitung vorgezogen.
Allerdings können Jugendliche unter 18 Jahren nicht einfach ins Reisebüro marschieren und eine Reise buchen oder eine Reisebuchung über das Internet vornehmen. Eine Buchung wäre in diesem Fall ungültig, da die Jugendlichen unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind und nur Verträge, die im Rahmen des so genannten Taschengeldparagraphen liegen, abschließen dürfen. Dies ist entsprechend im Paragraph 110 des BGB geregelt. Dieser besagt, dass die Jugendlichen über das Geld, das ihnen von den Eltern zur freien Verfügung überlassen wurde, auch frei verfügen dürfen – im Regelfall liegt jedoch eine Urlaubsreise nicht innerhalb dieses Rahmens. Allerdings könnten Billigflüge zwar unterhalb dieser Grenze liegen, aber in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Minderjährigen den Flug nicht ohne das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten antreten dürfen. Dies würde normalerweise bereits an der Durchführung einer Online-Buchung scheitern.
Es besteht aber auf jeden Fall die Möglichkeit, dass Eltern abgeschlossene Reiseverträge auch nachträglich genehmigen können. So können die Minderjährigen sich zwar eine Reise im Reisebüro aussuchen, der Vertrag wird allerdings erst gültig nach der nachträglichen schriftlichen Zustimmung der Eltern und deren Unterschrift der Reiseanmeldung. Einfacher ist es für Eltern und Jugendliche, wenn zum Besuch des Reisebüros bereits eine schriftliche Einverständniserklärung mitgebracht wird.
Eine Buchung im Internet von Minderjährigen ist ohne Erlaubnis ebenfalls nicht rechtskräftig, zudem ist es im Internet meist nicht möglich, überhaupt eine Buchung abzuschließen, wenn die Jugendlichen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Manche spezielle Jugendreiseveranstalter ermöglichen allerdings, dass der Erziehungsberechtigte die Reiseanmeldung online für die Minderjährigen vornehmen kann, sodass nicht immer zwangsläufig ein Besuch im Reisebüro notwendig ist.
Aber selbst bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Buchung mit vorliegender Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten, kann es vor Ort zu Problemen kommen. Je nach den Bestimmungen des Reiselandes kann es dabei passieren, dass Pärchen, die unter 18 sind, ein gebuchtes Doppelzimmer nicht erhalten, bzw. dieses vom Hotelbesitzer verweigert wird. Wenn der Reiseveranstalter die Buchung allerdings mit einem Doppelzimmer akzeptiert hat, muss dieser dann zumindest dafür sorgen, dass eine Ersatzlösung gefunden wird – wie zum Beispiel das Pärchen eben in 2 Einzelzimmern unterzubringen. Hinsichtlich des rechtlichen Anspruches bei auftretenden Reisemängeln müssen die Minderjährigen unbedingt, wie auch Erwachsene im Urlaub, die Mängel umgehend dem zuständigen Reiseleiter vor Ort mitteilen. Hier besteht rechtlich kein Unterschied zwischen erwachsenen oder jugendlichen Reisenden.
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